Heilpraktiker (sektoral)

Was ist das?

Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben will, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, benötigt hierzu eine Heilpraktiker-Erlaubnis.
Seit 2009 gibt es den „kleinen HP“ auf den Bereich der Physiotherapie beschränkt, so dass Physiotherapeuten, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert und Zulassung erhalten haben, für ihre Patienten einen Befund erstellen, Verordnungen über physiotherapeutische Maßnahmen erstellen und die Patienten auch ohne „Rezept“ physiotherapeutisch behandeln dürfen.

Was sind die Vorteile?

Dieser Erstkontakt sichert Ihnen eine schnelle und fundierte Behandlung, ohne Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Besonders in akuten Fällen ist dies von Vorteil.
Sie entscheiden selbst über den Umfang und die Dauer Ihrer Behandlung.

Wer kann das in Anspruch nehmen?

Dier Physiotherapie beim sektoralen HP ist eine Selbstzahlerleistung, die von jedem genutzt werden kann.
Gesetzliche Kassen erstatten diese bisher nicht. Besteht eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, kann unsere Rechnung in diesem Rahmen eingereicht und, je nach Umfang der Versicherung, erstattet werden.
Private Kassen erstatten je nach Ihrem Versicherungsvertrag unsere Rechnungen als Physiotherapie oder auch als Heilpraktikerleistung.

Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Sämtliche von uns angebotenen Leistungen können auch in diesem Rahmen in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht finden Sie unter Leistungsangebot

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